REKLAMATIONSORDNUNG
- 1. EINFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
1.1. Korlat, s.r.o. (nachfolgend „Korlat, s.r.o.“ oder „Verkäufer“) informiert mit dieser Reklamationsordnung in Übereinstimmung mit §18 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 250/2007 GesSlg. über den Verbraucherschutz und über die Änderung des Gesetzes Nr. 372/1990 Slg. Ordnungswidrigkeitengesetz ordentlich den Verbraucher (nachfolgend auch „Kunde“ oder „Käufer“) über die Bedingungen und Verfahren bei der Geltendmachung der Rechte bei Mängelhaftung (nachfolgend „Reklamation“) inkl. der Angaben, wo man die Reklamation erheben kann und über die für die Garantiereparaturen zuständigen Stellen.
1.2. Diese Reklamationsordnung ist in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 40/1964 Slg. BGB in der Fassung späterer Vorschriften (weiter nur „BGB“), mit dem Gesetz Nr. 250/2007 GesSlg. über den Verbraucherschutz und über die Änderung des Gesetzes Nr. 372/1990 Slg. Ordnungswidrigkeitengesetz in der Fassung späterer Vorschriften (weiter nur „Verbraucherschutzgesetz“), sowie mit den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik erlassen.
1.3. Diese Reklamationsordnung ist in Übereinstimmung mit §18 Abs. 1 des Verbraucherschutzgesetzes auf einer sichtbaren, für den Kunden zugänglichen Stelle auf der Webseite von E-Shop – www.autolibert.eu – platziert.
- 2. HAFTUNG FÜR MÄNGEL BEI VERKAUFTER WARE
2.1. Korlat, s.r.o. haftet für Mängel, die die verkaufte Ware bei der Abnahme durch den Kunden aufweist (§619 Abs. 1 BGB) und für Mängel, die nach der Abnahme der Ware während der Garantiefrist auftreten (§619 Abs. 2 BGB). Die Garantiefrist beträgt 24 Monate (§620 BGB).
2.2. Die Garantiefristen beginnen nach Abnahme der Ware durch den Kunden (§621 BGB).
2.3. Die Dauer ab Geltendmachung der Mängelhaftung bis zum Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Gegenstand nach der Instandsetzung abzunehmen hat, gilt nicht als Garantiefrist. Kommt es zum Austausch der Ware, beginnt die Garantiefrist bei der Abnahme neuer Ware erneut (§627 BGB).
2.4. Werden die Rechte aufgrund einer Mängelhaftung, für die eine Garantiefrist festgelegt ist, nicht während dieser Garantiefrist geltend gemacht, verfallen diese (§626 Abs. 1 BGB).
- 3. GELTENDMACHUNG DER RECHTE AUFGRUND DER MÄNGELHAFTUNG (REKLAMATIONEN)
3.1. Der Käufer hat sein Recht auf Instandsetzung bei Korlat, s.r.o. geltend zu machen (§18 Abs. 2 des Verbraucherschutzgesetzes). Umfasst der Garantieschein eine andere Instandsetzungsfirma (nachfolgend„Garantieservice“), deren Sitz am Standort des Verkäufers, bzw. näher zu dem Käufer liegt, so hat der Käufer das Recht auf Instandsetzung bei diesem Garantieservice geltend zu machen (§625 BGB). Die Anschriften und Telefonnummern der Garantieservices findet der Käufer im Garantieschein.
3.2. Andere Rechte aufgrund der Mängelhaftung, d. h. Austausch der Ware, Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückzahlung) und angemessener Abschlag, hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen.
3.3. Der Verkäufer oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter, bzw. Garantieservice hat die Art der Abwicklung der Reklamation festzulegen und diese innerhalb der Frist von 30 Tagen ab Erhebung der Reklamation abzuwickeln (§18 Abs. 4 des Verbraucherschutzgesetzes). Die innerhalb von 12 Monaten nach dem Einkauf der Ware erhobene Reklamation darf der Verkäufer nur aufgrund einer fachlichen Begutachtung verweisen. Verweist der Käufer die nach Ablauf von 12 Monaten nach dem Einkauf der Ware erhobene Reklamation, so hat er den Käufer zu informieren, wem er die Ware zu fachlicher Begutachtung schicken soll. Unter der fachlichen Begutachtung wird bei der Abwicklung der Reklamation u. a. auch die Stellungnahme einer zur Durchführung von Garantiereparaturen durch den Hersteller autorisierten Person (§2 Buchst. n) des Verbraucherschutzgesetzes) verstanden.
3.4. Bei der Erhebung der Reklamation hat der Verkäufer dem Käufer eine entsprechende Bescheinigung auszustellen (§18 Abs. 5 des Verbraucherschutzgesetzes). Als solche Bescheinigung dient die Kopie des Reklamationsprotokolls.
3.5. Der Verkäufer hat spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der Erhebung der Reklamation einen schriftlichen Beleg über die Abwicklung der Reklamation auszustellen (§18 Abs. 6 des Verbraucherschutzgesetzes). Als solcher schriftliche Beleg dienen die schriftliche Benachrichtigung über die Abwicklung der Reklamation oder ein SMS mit der Information über die Abwicklung der Reklamation, ergänzt durch schriftliche Versandbescheinigung.
- 4. ALLGEMEINE REKLAMATIONSBEDINGUNGEN
Bei der Vorlage der Ware zur Reklamation:
a) ist der Einkaufsbeleg vorzulegen, bzw. auf eine andere unwiderlegbare Weise nachzuweisen, dass die Ware beim E-Shop www.autolibert.eu gekauft worden ist,
b) muss die Ware alle anderen im Garantieschein für eine Garantiereklamation festgelegten Bedingungen erfüllen (physisch unbeschädigt, keine Schäden höherer Gewalt, unversehrte Plomben usw.),
c) macht der Kunde das sich aufgrund der Garantie ergebende Recht über den Rahmen
der gesetzmäßig festgelegten Garantie geltend, so hat er den Garantieschein im Original vorzulegen.
- 5. ART DER ABWICKLUNG DER REKLAMATION
5.1. Bei einem behebbaren Mangel hat der Kunde das Recht auf kostenlose, rechtzeitige und ordentliche Mängelbehebung. Über die Art der Mängelbehebung entscheidet der Verkäufer und dieser hat den Mangel unverzüglich zu beseitigen (§622 Abs. 1 BGB).
5.2. Der Käufer kann anstelle der Mängelbehebung den Austausch der Ware verlangen, bzw. betrifft der Mangel nur einen Teil der Ware, dann den Austausch des jeweiligen Teils, vorausgesetzt jedoch, dass dem Käufer dadurch hinsichtlich des Warenpreises oder der Schwere des Mangels keine unangemessenen Kosten entstehen (§622 Abs. 2 BGB).
5.3. Der Verkäufer kann anstelle der Mängelbehebung die mangelhafte Ware durch eine mangelfreie Ware ersetzen, wenn er dadurch keine schwerwiegenden Nachteile erleidet (§622 Abs. 3 BGB).
5.4. Bei einem nicht behebbaren Mangel, der die ordentliche Nutzung der Ware wie bei einer mängelfreien Ware behindert, hat der Käufer das Recht auf den Austausch der Ware oder auf den Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückzahlung) (§623 Abs. 1 BGB).
5.5. Dem Käufer steht das Recht auf Austausch der Ware oder Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückzahlung) auch dann zu, wenn es um einen behebbaren Mangel geht, der jedoch wiederholt nach der Instandsetzung vorgekommen ist und die ordentliche Nutzung der Ware behindert (§623 Abs. 1 BGB). Ein wiederholtes Vorkommen des Mangels bedeutet, dass der gleiche Mangel zum dritten Mal nach mindestens zwei vorherigen Behebungen des jeweiligen Mangels auftritt.
5.6. Dem Käufer steht das Recht auf den Austausch der Ware oder auf den Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückzahlung) auch dann zu, wenn es um die behebbaren Mängel geht, deren erhöhte Anzahl die ordentliche Nutzung der Ware behindert. Als erhöhte Anzahl von Mängeln gelten mindestens drei verschiedene, behebbare Mängel, wobei jeder diese Mängel die ordentliche Nutzung behindert.
5.7. Wickelt der Verkäufer die Reklamation innerhalb von 30 Tagen nicht ab, stehen dem Käufer die Rechte wie bei einem nicht behebbaren Mangel zu (§18 Abs. 4 des Verbraucherschutzgesetzes), d. h. das Recht auf den Austausch der Ware oder auf Rückzahlung (Rücktritt vom Kaufvertrag).
5.8. Bei einem nicht behebbaren Mangel, der jedoch die ordentliche Nutzung der Ware nicht behindert, hat der Kunde das Recht auf einen angemessenen Abschlag auf den Produktpreis.
- 6. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
6.1. Sehr geehrter Verbraucher, sind Sie der Meinung, dass wir Ihre Rechte verletzt haben, bzw. Sie nicht mit der Abwicklung der Reklamation zufrieden sind, senden Sie uns bitte Ihren Antrag auf Gutmachung an die E-Mail: claims@autolibert.eu.
6.2. Lehnen wir Ihren Antrag ab, bzw. beantworten wir diesen nicht innerhalb von 30 Tagen nach seiner Sendung per E-Mail, bzw. Sie sind mit unserer Abwicklung unzufrieden, haben Sie aufgrund des Gesetzes Nr. 102/2014 und des Gesetzes Nr. 391/2015 über die alternative Verbraucherstreitbeilegung das Recht auf alternative (außergerichtliche) Streitbeilegung.
6.3. Ihr Antrag können Sie auf die nach §12 des Gesetzes 391/2015 GesSlg. festgelegte Weise stellen. Zur Antragstellung können Sie das Formular benutzen, dessen Muster Sie bei auf Webseiten des jeweiligen Ministeriums und jeder Streitbeilegungsstelle finden.
6.4. Die Liste der Streitbeilegungsstellen mit Gültigkeit zum 10.04.2016 finden Sie hier: http://www.mhsr.sk/zoznam-subjektov-alternativneho-riesenia-spotrebitelskych-sporov/146987s. Der Verbraucher kann die konkrete Streitbeilegungsstelle selbst wählen.
6.5. Für die elektronischen Erhebungen bei Slovenská obchodná inšpekcia verwenden Sie bitte die E-Mail ars@soi.sk ars@soi.sk.
6.6. Die Streitbeilegungsstelle kann den Antrag des Verbrauchers ablehnen, z. B.:
§ der Streitwert liegt unter 20 Euro;
§ unter Berücksichtigung aller Umstände ist offensichtlich, dass die alternative Streitbeilegung zu aufwendig wäre usw
6.7. Für die Erhebungen kann der Verbraucher auch die Online-Plattform zur Streitbeilegung nutzen: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=SK.Bei dieser Plattform sind die Erhebungen von in EU lebenden Verbrauchern gegen Kaufleute mit Sitz in der EU möglich.
6.8. Die Kosten für die alternative Streitbeilegung trägt jede der Streitparteien selbst ohne Anspruch auf Kostenersatz.
- 7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Der Sinn dieser Reklamationsordnung liegt darin, für den ordentlichen und rechtzeitigen Schutz der Rechte und berechtigten Interessen des Kunden zu sorgen. Deswegen ist es notwendig, die Reklamationsansprüche ordentlich, rechtzeitig und entsprechend dem Verfahren gemäß dieser Reklamationsordnung bei Beachtung gegenseitiger Rechte und Pflichten von allen Beteiligten, sowie bei Leistung notwendiger Mitwirkung zu erheben.
7.2. Diese Reklamationsordnung wurde mit der Geschäftsführung von Korlat, s.r.o. besprochen und durch diese freigegeben.
7.3. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an Korlat, s.r.o., Jablonica 906,
906 32 Jablonica, Slowakei oder an die E-Mail-Adresse autolibert@autolibert.eu”>autolibert@autolibert.eu
